Bildungsgutscheine

Bildungspaket BuT

Die verschiedenen Leistungen für Bildung Teilhabe (BuT) unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die wenig Geld haben. Mit diesen Leistungen kann Ihr Kind Angebote in Schule und Freizeit nutzen, wenn Sie sich die Kosten dafür ansonsten nicht leisten könnten.

Wenn Ihr Kind Probleme in der Schule hat, kann es auch Lernförderung (zum Beispiel Nachhilfe) bekommen. Das Kind muss nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sein, um Lernförderung zu erhalten.

Bitte sprechen Sie erst einmal mit der Lehrerin oder dem Lehrer Ihres Kindes. Sie oder er kennt die schulischen Leistungen Ihres Kindes gut und kann einschätzen, ob es eine besondere Förderung braucht. Im zweiten Schritt muss die Lehrerin oder der Lehrer den Förderbedarf bescheinigen.

Wenn es an Ihrer Schule keine ausreichende Lernförderung gibt, können Sie auch eine Lernförderung außerhalb der Schule nutzen. Sie muss jedoch geeignet sein, damit Ihr Kind das Lernziel erreichen kann.

 

Wer hat Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)?

Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch, wenn sie oder ihre Eltern

  • Leistungen nach dem SGB II (z.B. Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld),
  • Leistungen nach dem SGB XII (z.B. Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter),
  • Leistungen nach dem AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz),
  • Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, oder
  • keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedürfnisse nicht gedeckt werden können.

 

 

 

 

 

Bundesverband Nachhilfe- und Nachmittagsschulen e.V. (VNN)

 

Der VNN wurde 1998 als Interessenverband Nachhilfeschulen e.V. gegründet und ist der einzige Verband der Nachhilfe-Branche. 2003 erhielt er seinen heutigen Namen „Bundesverband Nachhilfe- und Nachmittagsschulen (VNN) e.V.“. Der VNN setzt sich für mehr Transparenz und verlässliche Qualität in der institutionellen Nachhilfe ein. Die ihm angeschlossenen privatwirtschaftlichen Nachhilfeorganisationen stehen für hohe Qualitätsstandards und die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern in Kleingruppen oder Einzelunterricht. Dies gibt Eltern, Kindern und Jugendlichen Sicherheit und Orientierung. Der VNN vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber der Politik und in der Öffentlichkeit und fördert den vertrauensvollen Dialog zwischen Schule, Politik und Wirtschaft. Sitz des Bundesverbandes ist Erftstadt. www.nachhilfeschulen.org.

 

 

Werden in Kürze veröffentlicht – hier schon einmal als Vorab-Information eine Pressemitteilung des VNN zum Thema „Bildungsgutscheine“:

Pressemitteilung_VNN_Bildungsgutscheine